Terror und Verfolgung im NS-Staat - Die Judenverfolgung
Stell dir vor, von einem Tag auf den anderen dürftest du nicht mehr zur Schule oder zur Arbeit - genau das passierte ab 1933 vielen Menschen in Deutschland. Die Judenverfolgung erfolgte in drei klar erkennbaren Phasen, die sich über zwölf Jahre erstreckten.
Phase 1 (1933-1935): Ausgrenzung und Diskriminierung begann bereits am 1. April 1933 mit spontanen Boykotten jüdischer Geschäfte. Der Arierparagraph vom 7. April 1933 schloss Menschen "nichtarischer Herkunft" systematisch aus dem öffentlichen Leben aus. Jüdische Beamte, Lehrer und Angestellte verloren ihre Jobs.
Phase 2 (1935-1941): Entrechtung und Enteignung wurde durch die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 eingeleitet. Das Reichsbürgergesetz machte Juden zu Bürgern zweiter Klasse, während das "Blutschutzgesetz" Mischehen verbot. Der Höhepunkt war die Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 - über 1.400 Synagogen brannten, 400 Menschen starben, 10.000 Männer kamen ins KZ.
Wichtig zu wissen: Die Verfolgung war kein spontaner Ausbruch von Gewalt, sondern ein systematisch geplanter Prozess der Entmenschlichung.
Phase 3 (1941-1945): Deportation und Vernichtung begann mit der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Hier wurde die "Endlösung der Judenfrage" beschlossen - der systematische Massenmord in Vernichtungslagern wie Auschwitz, wo allein eine Million Menschen ermordet wurden.