Die Paulskirchenverfassung
Die Paulskirchenverfassung vom 28. April 1849 war Deutschlands erste demokratische Verfassung - zumindest auf dem Papier. In der Realität wurde sie nie umgesetzt, weil Preußen und andere Staaten sich weigerten mitzumachen.
Die Verfassung sollte eine konstitutionelle Monarchie etablieren, in der der Kaiser zwar regiert, aber durch ein Parlament kontrolliert wird. Besonders revolutionär war der Grundrechtskatalog: Unverletzlichkeit des Eigentums, Versammlungs- und Redefreiheit - Rechte, die direkt aus der französischen Revolution stammten.
Obwohl die Verfassung scheiterte, waren ihre Ideen nicht umsonst. Viele dieser Grundrechte fanden später ihren Weg in die Weimarer Verfassung und sogar in unser heutiges Grundgesetz. Die Paulskirche wird deshalb oft als "Wiege der deutschen Demokratie" bezeichnet.
Langzeitwirkung: Auch gescheiterte Revolutionen können den Grundstein für spätere demokratische Entwicklungen legen.
Die Karikatur von Isidor Popper zeigt übrigens perfekt die Haltung des Königs: "Zwischen mir und mein Volk soll sich kein Blatt Papier drängen!" - er wollte keine Verfassung, die seine Macht einschränkt.