Die römische Gesellschaft und Verfassung
Die römische Gesellschaft war streng gegliedert: Patrizier (reiche Adelsfamilien) an der Spitze, Plebejer (das einfache Volk) in der Mitte und Sklaven ganz unten. Die Plebejer kämpften jahrhundertelang um politische Rechte - diese Ständekämpfe führten dazu, dass sie eigene Beamte (Volkstribune) erhielten.
Die römische Verfassung basierte auf cleveren Grundprinzipien: Kollegialität (immer zwei Beamte kontrollierten sich gegenseitig), Annuität (nur ein Jahr Amtszeit) und verschiedene Verbote verhinderten Machtmissbrauch. Die wichtigsten Ämter waren Konsul (oberster Magistrat), Prätor (Gerichtswesen) und Zensor (Bürgerzählung).
Ab 367/366 v. Chr. entstand die Nobilität - eine neue Führungsschicht aus Patriziern und reichen Plebejern. Später kamen die Ritter dazu (wohlhabende Händler), die politisch einflussreich wurden. Das führte zur Spaltung in Optimaten (wollten die Macht der Aristokratie bewahren) und Popularen (setzten sich für das Volk ein).
Merktipp: Die römische Verfassung war darauf ausgelegt, dass niemand zu viel Macht bekommen konnte - ein System aus Kontrolle und Balance.