Losverfahren und Volksversammlung
Das Losverfahren war ein zentrales Element der athenischen Demokratie mit klaren Stärken und Schwächen. Zu den Vorteilen zählte, dass Bestechung und Vetternwirtschaft nahezu unmöglich waren. Jeder Bürger hatte eine Chance auf ein hohes Amt, unabhängig von seinem Vermögen. Zudem verhinderte es die Machtkonzentration bei einer Person.
Allerdings spielten Kompetenz und Sachverstand beim Losverfahren keine Rolle. Auch Personen, die kein Amt wollten, konnten eines zugeteilt bekommen. Der häufige Wechsel verhinderte zudem, dass Amtsinhaber wertvolle Erfahrungen sammeln konnten.
Die Volksversammlung (ekklesia) bildete seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. den Mittelpunkt der athenischen Demokratie. Sie traf sich einmal pro Woche auf der Pnyx, einem großen Platz in Athen. Hier entschieden die freien männlichen Bürger über wichtige Angelegenheiten wie Gesetze und Kriegszüge. Von den etwa 40.000 Bürgern hatten jedoch nur etwa 6.000 Platz.
Denk mal nach: Das Scherbengericht sollte die Demokratie schützen, hatte aber auch Nachteile. Politische Gegner konnten ohne rechtliche Grundlage aus der Stadt verbannt werden, nur weil sie unbeliebt oder zu mächtig waren.
Beim Scherbengericht (Ostrakismos) ritzten die Bürger den Namen einer Person, die sie für gefährlich hielten, in Tonscherben. Die Person mit den meisten Nennungen wurde für zehn Jahre verbannt. Diese Praxis war umstritten: Sie bot Schutz vor Machtmissbrauch, konnte aber auch zum politischen Kampfmittel werden. Gute Redner konnten zudem das Volk mit rhetorischen Tricks beeinflussen, unabhängig von sachlichen Argumenten.