Das Jugendarbeitsschutzgesetz - Deine Rechte im Job
Stell dir vor, du startest deine erste Ausbildung und dein Chef will, dass du 10 Stunden am Tag arbeitest - das ist illegal! Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt dich vor Überforderung und sorgt dafür, dass du als Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren fair behandelt wirst.
Arbeitszeiten, die du kennen musst: Maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche sind erlaubt. Du arbeitest normalerweise nur an 5 Tagen, wobei es Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Krankenhäuser oder Bäckereien gibt.
Deine Arbeitszeit liegt zwischen 6:00 und 20:00 Uhr - Nachtschichten sind tabu! Bei 4,5-6 Arbeitsstunden stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, bei längeren Arbeitszeiten sogar 60 Minuten. Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn hast du mindestens 12 Stunden frei.
Merke dir: Dein Arbeitgeber muss dich für Berufsschule und Prüfungen freistellen - das ist dein Recht, nicht nur ein netter Service!
Beim Urlaub hängt alles von deinem Alter ab: Mit 15 Jahren bekommst du 30 Werktage, mit 16 Jahren 27 Tage und mit 17 Jahren 25 Tage bezahlten Jahresurlaub.