Impfschutz und Masernschutzgesetz
Seit März 2020 herrscht Impfpflicht in Deutschland! Der MMR-Kombinationimpfstoff schützt gegen Masern, Mumps und Röteln. Kinder bekommen zwei Impfungen: zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, dann nochmal zwischen 15 und 23 Monaten.
Den Masernimpfschutz müssen vorweisen: alle Kinder ab einem Jahr beim Kindergarteneintritt, Schüler bei der Einschulung und alle nach 1970 geborenen Personen, die in Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern arbeiten.
Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen sich spätestens vier Wochen nach Aufnahme impfen lassen. Bei Ausbrüchen wird Quarantäne angeordnet.
Das Masernschutzgesetz ist kein Scherz - ohne Impfnachweis gibt's keinen Kindergarten- oder Schulplatz!
Fun Fact: Masern kommen nur beim Menschen vor - deshalb könnte man sie theoretisch komplett ausrotten, wenn alle geimpft wären.