Schweigepflicht - Vertrauen ist alles
Die Schweigepflicht ist das Fundament des Vertrauens zwischen Arzt und Patient! Nur wenn Patienten sicher sind, dass ihre Geheimnisse gewahrt bleiben, erzählen sie alles Wichtige für die Behandlung.
Schweigen müssen alle - Ärzte und MFAs gleichermaßen. Das gilt für Krankheitsdaten, persönliche Infos, wirtschaftliche Verhältnisse und sogar die bloße Tatsache, dass jemand in der Praxis war. Geregelt ist das in Berufsordnung, Strafgesetzbuch und Arbeitsvertrag.
Die Pflicht gilt lebenslang - während und nach der Behandlung, über den Tod des Patienten hinaus und auch nach Ende eures Arbeitsverhältnisses. Verstöße können richtig teuer werden: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, fristlose Kündigung oder Schadensersatzforderungen.
Achtung Ausnahmen: Bei meldepflichtigen Krankheiten, mit Patienteneinwilligung oder zum Schutz höherwertiger Güter (wie bei Misshandlungsverdacht) darf die Schweigepflicht durchbrochen werden.
Vor Gericht haben Ärzte sogar ein Zeugnisverweigerungsrecht - so wichtig ist die Schweigepflicht!