Aktionärsrechte - Was dir als Aktienbesitzer zusteht
Als Aktionär bist du Miteigentümer einer AG, während der Vorstand die Geschäfte führt. Diese Trennung macht Aktionärsrechte unverzichtbar für einen fairen Interessenausgleich.
Das Stimmrecht funktioniert nach dem Prinzip "1 Aktie = 1 Stimme" und startet erst nach vollständiger Einlage. Du kannst auch jemanden bevollmächtigen, für dich abzustimmen. Das Auskunftsrecht ermöglicht dir, auf der Hauptversammlung vom Vorstand Informationen über AG-Angelegenheiten zu fordern.
Bei Kapitalerhöhungen greift dein Bezugsrecht - quasi ein Vorkaufsrecht für neue Aktien im Verhältnis 1:1. Dein Recht auf Gewinnbeteiligung wird durch Dividendenbeschlüsse umgesetzt. Bei einer AG-Auflösung erhältst du durch das Liquidationsrecht deinen Anteil am Restvermögen.
Merke dir: Vorzugsaktien bieten oft höhere Dividenden, aber dafür kein Stimmrecht - ein klassischer Trade-off!





























