Rechtsfahrgebot und Fahrstreifenwahl
Das Rechtsfahrgebot außerhalb geschlossener Ortschaften ist heilig! Du musst immer den rechten Fahrstreifen benutzen - außer zum Überholen oder Linksabbiegen.
Den mittleren Fahrstreifen darfst du nutzen, wenn rechts ein Lkw fährt, den du überholen willst. Siehst du weitere Lkws in Sichtweite, bleib in der Mitte bis alle überholt sind. Pkw mit Anhänger dürfen außerorts nur links fahren, um abzubiegen - Überholen ist verboten!
Innerhalb geschlossener Ortschaften hast du als Pkw-Fahrer (unter 3,5t) freie Fahrstreifenwahl. Das Rechtsfahrgebot gilt hier nicht - du kannst also entspannt auf allen Spuren fahren.
Bei Wartelinien hältst du unmittelbar vor der Markierung an. Sperrflächen sind wie Verkehrsinseln - niemals drüberfahren! Orientier dich immer am rechten Fahrbahnrand.
Prüfungskniff: Rechtsfahrgebot nur außerorts, innerorts freie Fahrstreifenwahl für Pkws!