Überholverbote und Besonderheiten
Überholen ist verboten vor Kuppen, in Kurven, an Fußgängerüberwegen und bei Gegenverkehr. Die verschiedenen Überholverbotsschilder gelten für unterschiedliche Fahrzeuge: Das erste für alle Kraftfahrzeuge (außer Motorräder ohne Beiwagen), das zweite nur für Fahrzeuge über 3,5t.
Bei Bussen mit Warnblinklicht an Haltestellen darfst du nicht überholen! Steht der Bus mit rechtem Blinker, fährst du mit Schrittgeschwindigkeit vorbei. Straßenbahnen kannst du in Einbahnstraßen auch links überholen.
Fahrzeugkombinationen über 7m müssen außerorts ständig großen Abstand halten, damit andere überholen können. Die Gewichtsangaben auf Schildern beziehen sich meist auf die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht.
Praxistipp: Wenn Zahlen wie "200m" oder "800m" unter Schildern stehen, gelten die Verbote für diese Strecke!