Verkehrsregeln und Vorschriften
Die Polizei verwendet bestimmte Handzeichen zur Verkehrsregelung: Brust und Rücken signalisieren "Bremsen", die Hosennaht bedeutet "Freie Fahrt" und ein erhobener Arm "Gdb" (Gesperrte Durchfahrt beachten).
Beim Halten und Parken gibt es klare Mindestabstände: 15 m zu Halteschildern, 40 m zu Ampeln, 5 m zu Andreaskreuzen innerorts (50 m außerorts) und 5 m vor Fußgängerüberwegen. Das Parken ist verboten auf Vorfahrtsstraßen außerorts, an Taxiständen, bei Bordsteinabsenkungen und auf schmalen Fahrbahnen mit Grundstücksausfahrten.
Grundsätzlich ist das Parken in Fahrtrichtung links verboten, außer in Einbahnstraßen oder wenn Schienen auf der rechten Seite liegen. Ein zu niedriger Reifenluftdruck führt zur Erhitzung der Reifen und vermindert die Fahrstabilität.
Wichtig zu wissen: Das "Reißverschlussverfahren" musst du anwenden am Ende eines Fahrstreifens oder bei Hindernissen auf dem Fahrstreifen - dies ist eine der häufigsten Prüfungsfragen!
Das absolute Halteverbot bedeutet, dass du gar nicht halten darfst, während beim eingeschränkten Halteverbot maximal 3 Minuten zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen erlaubt sind. Besonders wichtig: Das ABS Anti−Blockier−System ermöglicht gleichzeitiges Bremsen und Ausweichen, da es das Blockieren der Räder verhindert und die Lenkfähigkeit erhält.