Fahrzeugpapiere und Beleuchtung
Bei den Fahrzeugpapieren musst du unterscheiden: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) führst du immer mit - das ist der "Personalausweis" deines Autos. Teil 2 (Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause und wird nur für Verkauf oder Ummeldung gebraucht.
Abblendlicht brauchst du bei Dämmerung, Nacht, im Tunnel und bei schlechtem Wetter (Regen, Nebel, Schnee). Fernlicht nur bei absoluter Dunkelheit, aber nie wenn es andere blendet. Standlicht ist nur zum Halten und Parken da, nicht zum Fahren!
Das Warnblinklicht schaltest du bei Stau, Unfall, Panne oder beim Abschleppen ein (SUPA als Merkhilfe). Die Nebelschlussleuchte nur bei unter 50m Sichtweite und maximal 50 km/h.
Wichtig: Wenn dein Blinker schneller blinkt als normal, ist eine Glühbirne kaputt!
Nebelscheinwerfer darfst du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall einschalten.