Die fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Stell dir vor, Deutschland wäre ein großes Unternehmen – dann wären die Verfassungsorgane wie verschiedene Abteilungen, die zusammenarbeiten müssen. Der Bundestag ist das Herz der Demokratie und wird alle vier Jahre direkt von uns Bürgern gewählt. Er beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt sogar den Bundeskanzler.
Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer und sorgt dafür, dass deren Interessen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Seine Mitglieder werden von den Landesregierungen ernannt, nicht direkt gewählt.
Die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze führt das Land und setzt die Gesetze um. Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland nach außen und unterschreibt Gesetze, hat aber weniger politische Macht als in anderen Ländern.
Wichtig zu wissen: Das Bundesverfassungsgericht ist wie ein Schiedsrichter – es achtet darauf, dass alle sich an die Verfassung halten und entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den anderen Organen.