Die Gewaltenteilung
Du kennst das bestimmt: Wenn eine Person in deiner Gruppe alle Entscheidungen alleine trifft, läuft meist etwas schief. Genau deshalb gibt es die Gewaltenteilung - sie teilt die Staatsgewalt auf drei verschiedene Bereiche auf.
Diese drei Gewalten heißen Legislative (macht die Gesetze), Exekutive (setzt sie um) und Judikative (urteilt darüber). Jede Gewalt kontrolliert die anderen beiden - so kann keine zu mächtig werden.
Das Ziel ist simpel aber genial: Machtmissbrauch verhindern und deine Rechte als Bürger schützen. Ohne diese Trennung könnten Politiker machen, was sie wollen - mit ihr müssen sie sich an Regeln halten.
Merktipp: Legislative = Gesetze machen, Exekutive = Gesetze umsetzen, Judikative = über Gesetze urteilen
Die Legislative besteht aus dem Bundestag und Bundesrat auf Bundesebene sowie den Landtagen in den Bundesländern. Diese Parlamente erstellen neue Gesetze und kontrollieren die Regierung durch Anfragen und das Haushaltsrecht.
Die Exekutive umfasst die Regierung und alle Behörden wie Polizei oder Ordnungsämter. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze auch wirklich befolgt werden - von der Geschwindigkeitskontrolle bis zur Steuereintreibung.
Die Judikative sind alle Gerichte - vom örtlichen Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht. Sie entscheiden bei Streitigkeiten und prüfen, ob Gesetze verfassungskonform sind. Besonders wichtig: Richter sind unabhängig und können nicht einfach gefeuert werden.