Mitgliedschaft bei einem Interessenverband
Interessenverbände basieren auf der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) und konzentrieren sich auf ein bestimmtes Themengebiet. Während Parteien regieren wollen, setzen Verbände auf indirekte Macht durch Demonstrationen, Lobbyarbeit und Informationsveranstaltungen.
Sie erfüllen vier zentrale Funktionen: Artikulationsfunktion (Interessen hörbar machen), Vermittlungsfunktion, Informationsfunktion und Aggregationsfunktion (Interessen bündeln). Die Macht eines Verbandes hängt von Mitgliederanzahl, wirtschaftlicher Bedeutung und gesellschaftlicher Relevanz ab.
Das Handeln von Interessenverbänden teilt sich in drei Sektoren: Der weiße Sektor umfasst legale und legitime Aktionen. Der graue Sektor ist legal, aber gesellschaftlich nicht akzeptiert. Der schwarze Sektor ist schlicht kriminell.
Beispiel: Gewerkschaften (weiß), übertriebene Geschenke an Politiker (grau), Bestechung (schwarz).