Staat und Markt in der Praxis
Der Staat hat vier Hauptaufgaben: Ordnungsrahmen schaffen, Wettbewerbsregeln überwachen, öffentliche Güter bereitstellen und soziale Sicherung gewährleisten. Diese Aufgaben finanziert er über Steuern und Abgaben.
Das Verhältnis folgt dem Motto: "So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig". Der Staat fungiert als Regelsetzer (Mindestlohn) und Auffangbecken für Menschen, die am Markt scheitern (Transferleistungen).
Drei Handlungsfelder prägen die Wirtschaftspolitik: Ordnungspolitik setzt langfristige Rahmenbedingungen (Kartellrecht), Prozesspolitik stabilisiert kurzfristig die Konjunktur (Geldpolitik), Strukturpolitik begleitet mittelfristig den Wandel (Regionalentwicklung).
Die EZB (Europäische Zentralbank) ist für Geld- und Währungspolitik zuständig, während Bund, Länder und Gemeinden Fiskalpolitik über Einnahmen und Ausgaben betreiben. Diese Arbeitsteilung soll Stabilität und Wachstum sichern.
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