Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und enthält alle wichtigen Eckdaten deiner Ausbildung. Dazu gehören Ausbildungsberuf, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubstage, Probezeit und die Adressen aller Beteiligten. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Die Vertragspartner sind der Ausbilder (Betrieb) und du als Auszubildender. Falls du noch nicht volljährig bist, muss zusätzlich dein gesetzlicher Vertreter den Vertrag unterschreiben.
Der Vertrag regelt nicht nur deine Ausbildung, sondern auch mögliche Kündigungsgründe. Diese können verhaltensbedingt sein (wie wiederholtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung) oder personenbedingt (bei dauerhafter Krankheit oder mangelnder Eignung).
Wichtig: Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch und lass dir alles erklären - er ist die Grundlage für deine gesamte Ausbildungszeit!
Kündigungsgründe und Vertragsende
Eine Kündigung während der Ausbildung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Verhaltensbedingte Gründe sind zum Beispiel mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder Störung des Betriebsfriedens. Auch Alkohol- oder Drogenprobleme können zur Kündigung führen.
Der Betrieb kann dir auch kündigen, wenn du aufgrund einer Krankheit dauerhaft nicht mehr für den Beruf geeignet bist oder mit einer Gesundung während der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.
Umgekehrt kannst auch du dem Betrieb kündigen, wenn dieser seine Pflichten verletzt - etwa bei schlechter Ausbildung, verspäteter Lohnzahlung, sexuellen Übergriffen oder Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.