Parteien: Grundlage des Parteienstaates
Parteien sind dauerhaft organisierte Verbände von Bürgern mit gemeinsamen politischen Interessen. Sie haben durch das Parteienprivileg (Art. 21 GG) besonderen Schutz - Verbot nur bei Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht.
Ihre sieben Hauptfunktionen sind: Rekrutierung von Personal, Programmentwicklung, Meinungsbildung, Vermittlung zwischen Staat und Gesellschaft, Gestaltung im Parlament, Interessenartikulation und Ermöglichung von Partizipation.
Die Kritik ist heftig: mangelndes Vertrauen, kein guter Nachwuchs, Selbstbedienungsmentalität, keine innerparteiliche Demokratie, bürgerferne Programmatik. Die Mitglieder sind überwiegend männlich, über 50, hochgebildet und Besserverdiener.
Partei-Typen reichen von Kaderparteien (reine Wählervereinigungen) über Massenparteien bis hin zu professionalisierten Wählerparteien. Volksparteien wollen möglichst viele ansprechen, Klientelparteien nur bestimmte Gruppen.
Realcheck: Trotz aller Kritik sind Parteien unverzichtbar für die Demokratie - ohne sie gäbe es keine handlungsfähigen Regierungen!