Material 1: Das BAföG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Eine Psychologiestudentin aus Osnabrück klagte, weil ihr BAföG-Satz mit nur 176-249 Euro zu niedrig war. Sie argumentierte, dass sie aus der Verfassung heraus Anspruch auf mehr Geld für ihr Studium hätte.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab ihr zunächst Recht. Die Richter meinten, Studierende hätten ein Grundrecht auf ein "ausbildungsbezogenes Existenzminimum" und gleiche Bildungschancen müssten finanziell garantiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah das völlig anders. Die Verfassungsrichter entschieden klar: Es gibt kein Grundrecht auf BAföG, das sich direkt aus dem Grundgesetz ableitet. Der Staat muss zwar für gleiche Bildungschancen sorgen, aber wie genau - das entscheidet die Politik.
Wichtig zu wissen: Das Verfassungsgericht betonte, dass wegen der Schuldenbremse die staatlichen Mittel begrenzt sind und der Gesetzgeber selbst entscheiden kann, wo er sozialpolitische Schwerpunkte setzt.










