Rechtsstaatsprinzip und Staatsstruktur
Artikel 20 ist besonders bedeutsam, da er die fünf Staatsstrukturprinzipien definiert. Deutschland ist demnach eine Republik ohne Monarchie, eine Demokratie mit Volkssouveränität und repräsentativem System, ein Rechtsstaat, in dem alle staatlichen Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden sind.
Das Rechtsstaatsprinzip bedeutet konkret, dass staatliche Gewalt immer an das Recht gebunden ist. Es umfasst wichtige Elemente wie Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit und den Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verhindert übermäßige staatliche Eingriffe.
Besonders stark ist das materielle Rechtsstaatsprinzip: Es besagt, dass nicht nur formale Anforderungen erfüllt werden müssen, sondern dass sich alle Gesetze an den Grundrechten orientieren müssen. Die Würde des Menschen ist dabei der oberste Grundsatz bei der Gesetzgebung.
💡 Das Rechtsstaatsprinzip sorgt dafür, dass du dich als Bürger*in gegen staatliche Willkür wehren kannst – es ist dein Schutzschild gegen Machtmissbrauch.