Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
Das Grundgesetz teilt unsere Grundrechte in zwei Kategorien auf. Menschenrechte gelten für alle Menschen von Geburt an – dazu gehören der Schutz der Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und die freie Meinungsäußerung. Bürgerrechte hingegen stehen nur deutschen Staatsbürgern zu, wie das Wahlrecht oder die Versammlungsfreiheit.
Im Grundgesetz finden wir vier Gruppen von Grundrechten: Freiheitsrechte (wie Menschenwürde und Religionsfreiheit), Verfahrensrechte (wie Rechtsweggarantie), Teilhaberechte (wie Asylrecht) und Gleichheitsrechte (wie Gleichheit vor dem Gesetz).
Besonders wichtig sind dabei Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsstrukturprinzipien). Sie bilden das Herzstück unseres Grundgesetzes und definieren Deutschland als Demokratie, Sozialstaat, Republik, Föderalstaat und Rechtsstaat.
💡 Tipp: Merke dir besonders die Artikel 1 und 20 – sie stehen unter "Ewigkeitsgarantie" und können auch durch Grundgesetzänderungen nicht abgeschafft werden!











