Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit
Das Grundgesetz ist wie das Fundament unseres politischen Hauses - ohne es würde alles zusammenbrechen. Es steht über allen anderen deutschen Gesetzen und kann nur mit einer 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden.
Artikel 1 bildet das Herzstück: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das bedeutet, jeder Mensch ist gleichwertig und der Staat muss dem Menschen dienen, nicht umgekehrt. Artikel 20 definiert unsere Staatsstrukturprinzipien: Demokratie, Sozialstaatlichkeit, Republik, Föderalismus und Rechtsstaatlichkeit.
Die wehrhafte Demokratie kann sich aktiv gegen ihre Feinde schützen. Das sind Personen oder Gruppen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) arbeiten. Abwehrrechte wie Parteiverbote oder das Verfallen von Grundrechten sorgen dafür, dass unsere Demokratie nicht von innen zerstört werden kann.
Merke dir: Die Ewigkeitsklausel (Art. 79) schützt Artikel 1 und 20 vor jeder Änderung - sie sind unantastbar!











