Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Pflegebedürftigkeit wird anhand von sechs Modulen geprüft: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung. Je nach Punktzahl gibt es fünf Pflegegrade.
Das Einstufungsverfahren läuft über die Pflegekasse: Antrag stellen, Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst), Empfehlung und Entscheidung. Bei Uneinigkeit kannst du Widerspruch einlegen.
Pflegepersonen haben Anspruch auf Unterstützung: Pflegekurse, Hilfsmittel, Verhinderungspflege (wenn sie mal Pause brauchen) und sogar Beiträge zur Rentenversicherung.
Die Verhinderungspflege ist besonders praktisch: Wenn die private Pflegeperson krank ist oder Urlaub macht, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege - bis zu sechs Wochen pro Jahr.
Gut zu wissen: Pflegeperson ist jeder, der nicht berufsmäßig in der häuslichen Umgebung pflegt - also meist Familienangehörige oder Freunde.