Geschäfts- und Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit bedeutet ganz einfach: Kannst du rechtsgültige Verträge abschließen? Das ist zum Beispiel wichtig, wenn du ein eigenes Bankkonto eröffnen oder einen Handyvertrag unterschreiben willst.
Es gibt drei Stufen: Geschäftsunfähig (0-7 Jahre), beschränkt geschäftsfähig (7-18 Jahre) und voll geschäftsfähig (ab 18 Jahren). Als Jugendlicher zwischen 7 und 18 brauchst du normalerweise die Erlaubnis deiner Eltern für größere Verträge.
Die gute Nachricht: Du darfst trotzdem dein Taschengeld ausgeben, Geschenke annehmen oder ab 15 Jahren sogar einen Job annehmen - das sind die praktischen Ausnahmen, die dein Leben einfacher machen.
Rechtsfähigkeit ist was anderes: Das bedeutet, dass du Rechte und Pflichten haben kannst. Die hast du automatisch von Geburt an bis zum Tod - egal wie alt du bist.
Wichtig zu wissen: Vollmachten gibt es in verschiedenen Formen - von der Einzelvollmacht für eine bestimmte Sache bis zur Generalvollmacht für alles. Die Vorsorgevollmacht ist besonders interessant, weil sie erst wirkt, wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist.









