Der Rat der EU
Der Rat der EU, auch Ministerrat oder Staatenkammer genannt, sitzt in Brüssel und ist ein wichtiger Teil der EU-Legislative. Im Gegensatz zum Europäischen Rat besteht er aus Fachministern der Mitgliedsstaaten, die je nach Thema wechseln.
Seine Hauptaufgaben sind:
- Gesetzgebung (zusammen mit dem Europäischen Parlament)
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten
- Entwicklung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
- Abschluss internationaler Abkommen
Eine Besonderheit des Rates ist, dass er in zehn verschiedenen Zusammensetzungen tagen kann, je nachdem, welches Thema besprochen wird. So treffen sich beispielsweise die Umweltminister, wenn es um Umweltthemen geht, oder die Finanzminister bei Finanzfragen.
Die Abstimmungsverfahren variieren je nach Thema:
- Mit einfacher Mehrheit (bei prozeduralen Fragen)
- Mit qualifizierter Mehrheit (bei den meisten Gesetzgebungsfragen)
- Einstimmig (bei sensiblen Themen wie Steuern oder Sicherheit)
Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedsstaaten, was jedem Land die Möglichkeit gibt, eigene Prioritäten zu setzen.
💡 Im Rat der EU treffen nationale Interessen aufeinander - hier müssen die Mitgliedsstaaten Kompromisse finden. Er ist wie ein Verhandlungstisch, an dem jedes Land seine Position einbringen kann.