Gesetzgebung in Deutschland
Stell dir vor, du willst ein neues Gesetz - wer darf das überhaupt vorschlagen? Das Initiativrecht haben drei Akteure: die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag selbst. Meistens kommt der Anstoß aber von der Regierung.
Der Bundestag behandelt jeden Gesetzentwurf in drei Lesungen. In der ersten wird die Grundidee vorgestellt, dann beraten Ausschüsse mit Experten über Details und geben Empfehlungen ab. In der zweiten Lesung wird diskutiert und eine erste Abstimmung durchgeführt, die dritte Lesung bringt die finale Entscheidung.
Danach geht's zum Bundesrat - aber nur bei Zustimmungsgesetzen, die Länderkompetenzen betreffen, muss er wirklich zustimmen. Falls er ablehnt, kann der Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat) einen Kompromiss erarbeiten.
Der Bundespräsident unterschreibt als Letzter und kann seine Unterschrift verweigern, wenn er das Gesetz für verfassungswidrig hält. Erst dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Kraft.
Wichtig: Ohne Zustimmung aller beteiligten Institutionen scheitert ein Gesetz komplett!