Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit - Wer darf was?
Rechtsfähigkeit nach § 1 BGB ist mega einfach: Jeder Mensch ab der Geburt kann Rechte haben und Pflichten erfüllen. Das gilt für natürliche Personen (Menschen) genauso wie für juristische Personen (Unternehmen, Vereine).
Deliktsfähigkeit bedeutet, dass ihr für eure Fehler geradestehen müsst. Verursacht ihr einen Schaden, könnt ihr verklagt werden. Das ist besonders wichtig, wenn ihr später im Beruf Entscheidungen trefft.
Rechtssubjekte sind alle, die rechtsfähig sind - ihr könnt klagen und verklagt werden. Rechtsobjekte sind dagegen die Sachen, um die es geht: Autos, Häuser, aber auch Rechte wie Urheberrechte.
Wichtig: Rechtsfähigkeit habt ihr automatisch, Geschäftsfähigkeit müsst ihr erst "verdienen" - mit 18 seid ihr voll geschäftsfähig!
Die Geschäftsfähigkeit bestimmt, ob eure Verträge gültig sind. Das ist der Unterschied zwischen "Ich darf Rechte haben" und "Ich darf wirksam Verträge schließen".