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Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und muss nach fünf wichtigen Grundsätzen durchgeführt werden. Diese Regeln sorgen dafür, dass deine Bestandsaufnahme rechtlich einwandfrei ist.
Der Grundsatz der Richtigkeit verlangt, dass du alle Vermögensgegenstände korrekt nach Art, Menge und Wert erfasst. Beim Grundsatz der Nachprüfbarkeit muss ein Experte dein Inventar schnell verstehen können. Der Grundsatz der Einzelerfassung bedeutet, dass jeder Gegenstand separat bewertet wird.
Besonders wichtig sind auch Klarheit (verständliche Angaben) und Wirtschaftlichkeit (angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis). Die Ablaufplanung erfolgt in drei Bereichen: Zeitplan (maximale Dauer festlegen), Sachplan (Bereiche aufteilen) und Personalplan (Vier-Augen-Prinzip anwenden).
Merke dir: Das Vier-Augen-Prinzip mit einem Ansager und einem Schreiber verhindert Fehler und Manipulationen!

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Du kannst die Inventur nach verschiedenen Kriterien durchführen. Nach dem Zeitpunkt unterscheidest du zwischen Stichtagsinventur (exakt am Bilanzstichtag), zeitnaher Inventur (10 Tage vor/nach Stichtag) und permanenter Inventur (ganzjährig).
Nach der Art gibt es die körperliche Inventur (Stück für Stück zählen) und die Buchinventur (über Belege erfassen). Das Inventar ist das finale Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten.
Inventurdifferenzen entstehen, wenn Soll- und Istbestand nicht übereinstimmen. Positive Differenzen bedeuten mehr Ist- als Sollbestand, negative das Gegenteil. Zur Vermeidung helfen Diebstahlschutz, Ordnung im Lager, eindeutige Produktkennzeichnung und Dokumentation aller Warenbewegungen.
Praxistipp: Führe regelmäßige Zwischeninventuren durch - das reduziert Differenzen erheblich!

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Die Bilanz zeigt dir die finanzielle Lage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Auf der Aktivseite stehen die Vermögenswerte (Mittelverwendung), gegliedert in Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Fuhrpark) und Umlaufvermögen (Waren, Forderungen, Kasse, Bank).
Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss) und Fremdkapital (Rückstellungen, Hypotheken, Darlehen, Verbindlichkeiten). Zusätzlich gibt es Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern.
Die Ordnung erfolgt nach Liquidierbarkeit (Aktiva - wie schnell wird etwas zu Geld) und Fristigkeit (Passiva - wie lange steht Kapital zur Verfügung). Die Aufbewahrungsfrist für Bilanzen beträgt 6 Jahre ab dem letzten Eintrag.
Eselsbrücke: "Aktiv = Was haben wir?" und "Passiv = Woher kommt's?"

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Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind dein rechtlicher Rahmen. Alle Buchungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.
Belege sind die Grundlage jeder Buchung und gliedern sich in Fremdbelege (von außen), Eigenbelege (selbst erstellt) und Ersatzbelege (wenn der Original-Beleg fehlt). Der Bearbeitungsablauf umfasst Prüfung, Sortierung, Nummerierung und buchhalterische Erfassung.
Das Grundbuch erfasst alle Geschäftsfälle chronologisch, das Hauptbuch enthält die Sachkonten (Bestands- und Erfolgskonten). Nebenbücher dienen organisatorischen Zwecken. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre für Belege.
Wichtig: Ohne ordnungsgemäßen Beleg keine Buchung - das ist ein Grundprinzip der Buchführung!

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Bestandskonten zeigen Vermögenswerte aus der Bilanz. Aktivkonten haben Anfangsbestände im Soll, Passivkonten im Haben. Erfolgskonten erfassen Aufwendungen und Erträge.
Bei Lieferantenskonti rechnest du: Bruttobetrag minus Skonto gleich Nettobetrag. Das Nettoskonto berechnest du vom Nettopreis, die Vorsteuer vom Skontobetrag. Beispiel: 12.733 € brutto minus 2,5% Skonto = 12.414,67 € zu zahlen.
Lieferantenboni sind Nachlässe für Treue, Kundenboni gibst du weiter. Die Verbuchung erfolgt über entsprechende Konten mit korrekter Umsatzsteuer-Behandlung.
Rechentipp: Bei Skonto immer zuerst prüfen, ob brutto oder netto gegeben ist!

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Kundenskonti funktionieren spiegelbildlich zu Lieferantenskonti. Bei 7.607,67 € brutto minus 2% Skonto zahlst du 7.455,52 €. Das Nettoskonto beträgt 127,86 €, die Umsatzsteuer darauf 24,29 €.
Rücksendungen verbuchst du aus Kundensicht über "Rücksendung an Lieferant", aus Lieferantensicht über "Rücksendung Kunde". Wichtig ist die korrekte Behandlung der Vor- bzw. Umsatzsteuer.
Nachlässe sind Preisnachlässe nach der Lieferung. Aus Kundensicht buchst du "Nachlässe von Lieferanten", als Lieferant "Nachlässe an Kunden". Die Umsatzsteuer muss entsprechend korrigiert werden.
Merkhilfe: Rücksendungen und Nachlässe reduzieren immer die ursprüngliche Rechnung!

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Die Anschaffungskosten berechnest du aus Anschaffungspreis plus Warenbezugskosten (Transport, Zoll) minus Anschaffungspreisminderungen (Skonto). Diese Kosten bilden deinen Bezugs- oder Einstandspreis.
Der Großhandelskontenrahmen gliedert sich in 10 Kontenklassen . Wichtige Klassen sind: Klasse 1 (Finanzkonten), Klasse 3 (Wareneinkaufs-/Warenbestandskonten), Klasse 8 (Warenverkaufskonten) und Klasse 9 (Abschlusskonten).
Beim Jahresabschluss gleichst du Soll- und Istbestände ab. Der Kontenabschluss kann zu Berichtigungsbuchungen führen. Du verwendest die 3-Konten-Methode und suchst systematisch nach Differenzen.
Struktur-Tipp: Der Kontenrahmen ist wie ein Inhaltsverzeichnis - lerne die Hauptklassen auswendig!

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Für GmbHs gelten strenge Regeln beim Jahresabschluss. Die Ausstellungsfrist beträgt 3 Monate (mittlere/große Unternehmen) bzw. 6 Monate (kleine Unternehmen). Nach Prüfung und Feststellung erfolgt die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger.
Die Bewertungsprinzipien sind: Höchstwertprinzip (zukünftige Steigerungen berücksichtigen), Niederstwertprinzip (niedrigeren Wert ansetzen) und Anschaffungskostenprinzip (nicht überschreiten).
Bei der Vorrätebewertung erfasst du durch Inventur alle Bestände körperlich. Ausgangswerte sind Anschaffungskosten (bei eingekauften Waren) oder Herstellungskosten (bei selbst produzierten Gütern).
Prüfungshinweis: Die Bewertungsprinzipien sind häufige Klausurthemen - verstehe die Unterschiede!

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Bei der Einzelbewertung vergleichst du Anschaffungskosten mit dem Tageswert und setzt den niedrigeren Wert an. Die Sammelbewertung verwendet den gewogenen Durchschnitt bei gleichartigen Vorräten.
Verbrauchsfolgeverfahren bestimmen die Reihenfolge: FiFo (First in, first out - älteste Bestände zuerst verbraucht) und LiFo (Last in, first out - neueste Bestände zuerst). Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer.
Die zeitliche Abgrenzung ordnet Aufwendungen und Erträge dem wirtschaftlich richtigen Geschäftsjahr zu. Sonstige Verbindlichkeiten entstehen, wenn Waren im alten Jahr geliefert, aber im neuen Jahr bezahlt werden.
Rechenbeispiel: 50.000 € Kosten ÷ 10 Jahre = 5.000 € jährliche Abschreibung (10%)