Gliederung des Rechts
Das deutsche Rechtssystem teilt sich in zwei große Bereiche: öffentliches Recht und Privatrecht. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, welche Regeln in verschiedenen Lebenssituationen gelten.
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie den Aufbau und die Organisation des Staates. Hier besteht ein Über- und Unterordnungsverhältnis. Das bedeutet, dass der Staat Entscheidungen treffen kann, die für die Bürger verbindlich sind. Es gilt der Untersuchungsgrundsatz und zwingendes Recht. Zu den Rechtsgebieten gehören unter anderem Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht.
Das Privatrecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen Bürgern untereinander. Hier sind alle Beteiligten gleichrangig gestellt. Es hat überwiegend einen dispositiven Charakter, was bedeutet, dass Vertragsfreiheit besteht (Verhandlungsgrundsatz). Dennoch müssen gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Wichtige Rechtsgebiete sind Bürgerliches Recht, Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht und Handelsrecht.
Aha-Moment: Manche Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht oder das Wettbewerbsrecht gehören sowohl zum öffentlichen als auch zum Privatrecht - sie sind Mischformen!