Einwohner, Bürger und ihre Rechte
Einwohner sind alle, die in einer Gemeinde wohnen - ganz einfach. Bürger hingegen sind nur die Einwohner, die auch wahlberechtigt sind. Jeder Bürger ist automatisch auch Einwohner, aber längst nicht jeder Einwohner darf wählen.
Als Einwohner hast du einige wichtige Rechte: Du darfst öffentliche Einrichtungen nutzen (Schwimmbad, Bibliothek etc.), kannst Einwohneranträge stellen und dich über Probleme beschweren. Außerdem bekommst du Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten. Dafür musst du aber auch die Gemeindelasten mittragen - sprich Steuern zahlen.
Bürger haben zusätzliche Rechte, die richtig mächtig sind: Sie dürfen die Gemeindevertretung wählen, einen Bürgerbescheid verlangen und sogar den Hauptverwaltungsbeamten wählen oder abwählen. Dafür können sie aber auch zu ehrenamtlicher Tätigkeit verpflichtet werden.
Merke dir: Wahlrecht macht den Unterschied zwischen Einwohner und Bürger aus!
Forensen sind ein Sonderfall - das sind Grundbesitzer oder Gewerbetreibende, die zwar Eigentum in der Kommune haben, aber woanders wohnen. Sie dürfen trotzdem öffentliche Einrichtungen nutzen, obwohl sie weder Einwohner noch Bürger sind.