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Wirtschaft und RechtWirtschaft und Recht2,121 aufrufe·Aktualisiert Jun 8, 2026·23 Seiten

Lernfeld 1: Grundlagen der Büromanagement-Ausbildung

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Amélie@amlie_olqf

Stell dir vor, du startest bald deine Ausbildung zum Kaufmann... Mehr anzeigen

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die eigene Rolle im Betrieb
kennenlernen und präsentieren # AUSBILDUNG UND BERUF

-Lernfeld 1-

## Duales Ausbildungssystem

> Ausbildung im

Die eigene Rolle im Betrieb

Du fragst dich, wie du dich in deinem Ausbildungsbetrieb zurechtfindest? Das erste Lernfeld deiner Ausbildung beschäftigt sich genau damit - deine Rolle als Azubi zu verstehen und den Betrieb richtig zu präsentieren.

Als angehender Kaufmann für Büromanagement lernst du nicht nur, wie dein Unternehmen funktioniert, sondern auch, wie du es nach außen repräsentierst. Das bedeutet: Du wirst zum Gesicht deines Betriebs gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Gut zu wissen: Dieses Lernfeld ist die Basis für alles Weitere - hier legst du den Grundstein für deine gesamte Ausbildung!

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Das duale Ausbildungssystem verstehen

Du machst eine duale Ausbildung - das heißt, du lernst an zwei Orten: im Betrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb sammelst du praktische Erfahrungen und lernst die Arbeitsabläufe kennen. Grundlage dafür ist dein privatrechtlicher Ausbildungsvertrag.

In der Berufsschule bekommst du das theoretische Wissen und vertiefst deine Allgemeinbildung. Das läuft über das öffentliche Schulrecht der Bundesländer.

Das Berufsbildungsgesetz regelt deine gesamte Ausbildung in Deutschland. Es sorgt dafür, dass alle Azubis die gleichen Standards haben und legt fest, dass jeder Beruf eine Ausbildungsordnung braucht.

Wichtig: Nur durch diese klaren Regeln ist dein Abschluss später überall in Deutschland anerkannt!

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Deine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement

Deine Ausbildung dauert drei Jahre und du kannst sie unter bestimmten Umständen um 0,5 bis 1 Jahr verkürzen. Neben den Pflichtqualifikationen in Büro- und Geschäftsprozessen wählst du zwei aus zehn Wahlqualifikationen aus - von Marketing bis Personalwirtschaft.

Diese Wahlbereiche werden in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt, aber keine Sorge: Du kannst bei der Kammer eine Änderung beantragen. In jeder Wahlqualifikation musst du mindestens 5 Monate arbeiten.

Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Erst machst du den ersten Teil zu informationstechnischem Büromanagement, später folgen Kundenbeziehungsprozesse, Wirtschafts- und Sozialkunde plus deine Wahlqualifikationen.

Tipp: Überlege dir früh, welche Wahlqualifikationen zu deinen Interessen passen - sie prägen deinen späteren Berufsweg!

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Die 13 Lernfelder im Überblick

Deine Berufsschulzeit ist in 13 Lernfelder aufgeteilt, die über drei Jahre verteilt sind. Im ersten Jahr lernst du die Basics: Betrieb präsentieren, Büroprozesse gestalten und erste Aufträge bearbeiten.

Das zweite Jahr wird spannender - du beschäftigst dich mit Kundenakquise, Werteströmen und Personalwirtschaft. Im dritten Jahr geht's ans Eingemachte: Liquidität sichern, Projekte planen und Geschäftsprozesse optimieren.

Dein Ausbildungsvertrag muss schriftlich sein und ist eine zweiseitige Willenserklärung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern unterschreiben. Die Kammer muss das Ausbildungsverhältnis zur Kenntnis nehmen.

Merke dir: Jedes Lernfeld baut aufeinander auf - vom ersten Tag bis zu deinem eigenen Projekt im letzten Jahr!

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Was steht in deinem Ausbildungsvertrag?

Dein Ausbildungsvertrag enthält alle wichtigen Details deiner Ausbildung: Art und Ziel, Beginn und Dauer, deine tägliche Ausbildungszeit und natürlich deine Vergütung. Die Probezeit kann bis zu 4 Monate dauern - in dieser Zeit kann beidseitig ohne Grund gekündigt werden.

Nach der Probezeit gelten andere Regeln: Du kannst nur noch aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden (wie bei Diebstahl). Willst du selbst kündigen, brauchst du eine Frist von 4 Wochen.

Als Azubi hast du klare Pflichten: Aufgaben sorgfältig ausführen, an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, Weisungen befolgen und ein Berichtsheft führen. Besonders wichtig: Du musst über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schweigen.

Wichtig: Dein Berichtsheft ist Pflicht und wird regelmäßig kontrolliert - führe es gewissenhaft!

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Was dein Ausbilder leisten muss

Dein Ausbilder hat genauso Pflichten wie du! Er muss dir die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln und alle nötigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen - auch Hardware und Software für digitales Lernen.

Er muss dich zum Berufsschulbesuch anhalten und dafür sorgen, dass du charakterlich gefördert wirst und nicht gefährdet bist. Dein Berichtsheft muss er regelmäßig durchsehen und dir Zeit dafür am Arbeitsplatz geben.

Ganz wichtig: Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind. Kaffee kochen für alle gehört definitiv nicht dazu!

Deine Rechte: Falls dein Ausbilder seine Pflichten nicht erfüllt, kannst du dich an die Kammer wenden!

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Arbeitszeiten und Schutz für Jugendliche

Als jugendlicher Azubi (unter 18) bist du durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt. Du darfst maximal 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag arbeiten, nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.

Bei den Pausen gilt: Ab 4,5 Stunden Arbeit brauchst du 30 Minuten, ab 6 Stunden sogar 60 Minuten Pause. Zwischen Arbeitsende und -beginn müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen.

Deine Vergütung muss angemessen sein und jährlich steigen. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen weiter, danach die Krankenkasse. Die Probezeit dauert 1-4 Monate, nach der Ausbildung maximal 6 Monate.

Gut zu wissen: Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Regeln - du bist also rechtlich gut geschützt!

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Urlaub und berufliche Weiterbildung

Je nach Alter hast du unterschiedliche Urlaubsansprüche: Unter 16 Jahren stehen dir 30 Werktage zu, ab 18 Jahren mindestens 24 Werktage. Verboten sind während der Ausbildung Akkordarbeit, gesundheitsgefährdende Arbeiten und alles, was dich sittlich gefährdet.

Nach der Ausbildung geht's weiter: Fortbildungen erweitern deine vorhandenen Kenntnisse, Weiterbildungen bringen dir zusätzliche Qualifikationen. Die meisten werden vom Unternehmen finanziert und sind oft deren Initiative.

Das dreistufige Aufstiegssystem zeigt dir den Weg: Nach der Berufsausbildung kannst du Fachkaufmann/Fachwirt BachelorNiveauBachelor-Niveau und später Geprüfter Betriebswirt MasterNiveauMaster-Niveau werden. Alles ist möglich - berufsbegleitend oder in Vollzeit.

Deine Zukunft: Mit dem richtigen Weiterbildungsplan kannst du es bis zum Master-Niveau schaffen!

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Finanzierung und Mitbestimmung im Betrieb

Für deine Weiterbildung gibt's viele Fördermöglichkeiten: Den Prämiengutschein (bis 500€ alle 2 Jahre), Weiterbildungssparen, zinsgünstige Darlehen oder das Meister-BAföG. Auch Stipendien für überdurchschnittlich gute Absolventen sind möglich.

Die betriebliche Mitbestimmung betrifft dich als Azubi direkt: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt deine Interessen. Wählen dürfen alle unter 25, gewählt werden können Azubis und Mitarbeiter unter 25.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer an wichtigen Entscheidungen. Die Jugendvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und hat eine Amtszeit von 2 Jahren.

Deine Stimme zählt: Nutze dein Wahlrecht - die Vertretungen setzen sich für deine Interessen als Azubi ein!

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Der Betriebsrat und deine Rechte

Der Betriebsrat wird ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt und hat eine Amtszeit von 4 Jahren. Du hast ab 18 Jahren aktives Wahlrecht, ab 16 Jahren (nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit) passives Wahlrecht.

Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte: Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaubsplänen und Entlohnungsgrundsätzen. Mitwirkungsrechte bei Einstellungen und Kündigungen. Unterrichtungsrechte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Besonders wichtig für dich: Der Betriebsrat kann verlangen, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden. Das gibt dir später bessere Chancen auf eine Übernahme oder interne Stellenwechsel.

Wichtig für deine Zukunft: Ein starker Betriebsrat bedeutet bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit für dich!

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4.6/5App Store
4.7/5Google Play

Die App ist sehr einfach zu bedienen und gut gestaltet. Ich habe bisher alles gefunden, wonach ich gesucht habe, und konnte viel aus den Präsentationen lernen! Ich werde die App definitiv für ein Schulprojekt nutzen! Und natürlich hilft sie auch sehr als Inspiration.

Stefan SiOS-Nutzer

Diese App ist wirklich super. Es gibt so viele Lernzettel und Hilfen [...]. Mein Problemfach ist zum Beispiel Französisch und die App hat so viele Möglichkeiten zur Hilfe. Dank dieser App habe ich mich in Französisch verbessert. Ich würde sie jedem empfehlen.

Samantha KlichAndroid-Nutzerin

Wow, ich bin wirklich begeistert. Ich habe die App einfach mal ausprobiert, weil ich sie schon oft beworben gesehen habe und war absolut beeindruckt. Diese App ist DIE HILFE, die man für die Schule braucht und vor allem bietet sie so viele Dinge wie Übungen und Lernzettel, die mir persönlich SEHR geholfen haben.

AnnaiOS-Nutzerin
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Lernfeld 1: Grundlagen der Büromanagement-Ausbildung

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Stell dir vor, du startest bald deine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement - aber weißt du eigentlich, wie das duale System funktioniert und welche Rechte und Pflichten du hast? Diese Zusammenfassung zeigt dir alles Wichtige über deine Ausbildung, von den... Mehr anzeigen

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Die eigene Rolle im Betrieb

Du fragst dich, wie du dich in deinem Ausbildungsbetrieb zurechtfindest? Das erste Lernfeld deiner Ausbildung beschäftigt sich genau damit - deine Rolle als Azubi zu verstehen und den Betrieb richtig zu präsentieren.

Als angehender Kaufmann für Büromanagement lernst du nicht nur, wie dein Unternehmen funktioniert, sondern auch, wie du es nach außen repräsentierst. Das bedeutet: Du wirst zum Gesicht deines Betriebs gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

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Das duale Ausbildungssystem verstehen

Du machst eine duale Ausbildung - das heißt, du lernst an zwei Orten: im Betrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb sammelst du praktische Erfahrungen und lernst die Arbeitsabläufe kennen. Grundlage dafür ist dein privatrechtlicher Ausbildungsvertrag.

In der Berufsschule bekommst du das theoretische Wissen und vertiefst deine Allgemeinbildung. Das läuft über das öffentliche Schulrecht der Bundesländer.

Das Berufsbildungsgesetz regelt deine gesamte Ausbildung in Deutschland. Es sorgt dafür, dass alle Azubis die gleichen Standards haben und legt fest, dass jeder Beruf eine Ausbildungsordnung braucht.

Wichtig: Nur durch diese klaren Regeln ist dein Abschluss später überall in Deutschland anerkannt!

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Deine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement

Deine Ausbildung dauert drei Jahre und du kannst sie unter bestimmten Umständen um 0,5 bis 1 Jahr verkürzen. Neben den Pflichtqualifikationen in Büro- und Geschäftsprozessen wählst du zwei aus zehn Wahlqualifikationen aus - von Marketing bis Personalwirtschaft.

Diese Wahlbereiche werden in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt, aber keine Sorge: Du kannst bei der Kammer eine Änderung beantragen. In jeder Wahlqualifikation musst du mindestens 5 Monate arbeiten.

Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Erst machst du den ersten Teil zu informationstechnischem Büromanagement, später folgen Kundenbeziehungsprozesse, Wirtschafts- und Sozialkunde plus deine Wahlqualifikationen.

Tipp: Überlege dir früh, welche Wahlqualifikationen zu deinen Interessen passen - sie prägen deinen späteren Berufsweg!

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Die 13 Lernfelder im Überblick

Deine Berufsschulzeit ist in 13 Lernfelder aufgeteilt, die über drei Jahre verteilt sind. Im ersten Jahr lernst du die Basics: Betrieb präsentieren, Büroprozesse gestalten und erste Aufträge bearbeiten.

Das zweite Jahr wird spannender - du beschäftigst dich mit Kundenakquise, Werteströmen und Personalwirtschaft. Im dritten Jahr geht's ans Eingemachte: Liquidität sichern, Projekte planen und Geschäftsprozesse optimieren.

Dein Ausbildungsvertrag muss schriftlich sein und ist eine zweiseitige Willenserklärung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern unterschreiben. Die Kammer muss das Ausbildungsverhältnis zur Kenntnis nehmen.

Merke dir: Jedes Lernfeld baut aufeinander auf - vom ersten Tag bis zu deinem eigenen Projekt im letzten Jahr!

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Was steht in deinem Ausbildungsvertrag?

Dein Ausbildungsvertrag enthält alle wichtigen Details deiner Ausbildung: Art und Ziel, Beginn und Dauer, deine tägliche Ausbildungszeit und natürlich deine Vergütung. Die Probezeit kann bis zu 4 Monate dauern - in dieser Zeit kann beidseitig ohne Grund gekündigt werden.

Nach der Probezeit gelten andere Regeln: Du kannst nur noch aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden (wie bei Diebstahl). Willst du selbst kündigen, brauchst du eine Frist von 4 Wochen.

Als Azubi hast du klare Pflichten: Aufgaben sorgfältig ausführen, an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, Weisungen befolgen und ein Berichtsheft führen. Besonders wichtig: Du musst über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schweigen.

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Was dein Ausbilder leisten muss

Dein Ausbilder hat genauso Pflichten wie du! Er muss dir die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln und alle nötigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen - auch Hardware und Software für digitales Lernen.

Er muss dich zum Berufsschulbesuch anhalten und dafür sorgen, dass du charakterlich gefördert wirst und nicht gefährdet bist. Dein Berichtsheft muss er regelmäßig durchsehen und dir Zeit dafür am Arbeitsplatz geben.

Ganz wichtig: Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind. Kaffee kochen für alle gehört definitiv nicht dazu!

Deine Rechte: Falls dein Ausbilder seine Pflichten nicht erfüllt, kannst du dich an die Kammer wenden!

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Arbeitszeiten und Schutz für Jugendliche

Als jugendlicher Azubi (unter 18) bist du durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt. Du darfst maximal 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag arbeiten, nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.

Bei den Pausen gilt: Ab 4,5 Stunden Arbeit brauchst du 30 Minuten, ab 6 Stunden sogar 60 Minuten Pause. Zwischen Arbeitsende und -beginn müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen.

Deine Vergütung muss angemessen sein und jährlich steigen. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen weiter, danach die Krankenkasse. Die Probezeit dauert 1-4 Monate, nach der Ausbildung maximal 6 Monate.

Gut zu wissen: Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Regeln - du bist also rechtlich gut geschützt!

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Urlaub und berufliche Weiterbildung

Je nach Alter hast du unterschiedliche Urlaubsansprüche: Unter 16 Jahren stehen dir 30 Werktage zu, ab 18 Jahren mindestens 24 Werktage. Verboten sind während der Ausbildung Akkordarbeit, gesundheitsgefährdende Arbeiten und alles, was dich sittlich gefährdet.

Nach der Ausbildung geht's weiter: Fortbildungen erweitern deine vorhandenen Kenntnisse, Weiterbildungen bringen dir zusätzliche Qualifikationen. Die meisten werden vom Unternehmen finanziert und sind oft deren Initiative.

Das dreistufige Aufstiegssystem zeigt dir den Weg: Nach der Berufsausbildung kannst du Fachkaufmann/Fachwirt BachelorNiveauBachelor-Niveau und später Geprüfter Betriebswirt MasterNiveauMaster-Niveau werden. Alles ist möglich - berufsbegleitend oder in Vollzeit.

Deine Zukunft: Mit dem richtigen Weiterbildungsplan kannst du es bis zum Master-Niveau schaffen!

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Finanzierung und Mitbestimmung im Betrieb

Für deine Weiterbildung gibt's viele Fördermöglichkeiten: Den Prämiengutschein (bis 500€ alle 2 Jahre), Weiterbildungssparen, zinsgünstige Darlehen oder das Meister-BAföG. Auch Stipendien für überdurchschnittlich gute Absolventen sind möglich.

Die betriebliche Mitbestimmung betrifft dich als Azubi direkt: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt deine Interessen. Wählen dürfen alle unter 25, gewählt werden können Azubis und Mitarbeiter unter 25.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer an wichtigen Entscheidungen. Die Jugendvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und hat eine Amtszeit von 2 Jahren.

Deine Stimme zählt: Nutze dein Wahlrecht - die Vertretungen setzen sich für deine Interessen als Azubi ein!

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Der Betriebsrat und deine Rechte

Der Betriebsrat wird ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt und hat eine Amtszeit von 4 Jahren. Du hast ab 18 Jahren aktives Wahlrecht, ab 16 Jahren (nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit) passives Wahlrecht.

Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte: Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaubsplänen und Entlohnungsgrundsätzen. Mitwirkungsrechte bei Einstellungen und Kündigungen. Unterrichtungsrechte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Besonders wichtig für dich: Der Betriebsrat kann verlangen, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden. Das gibt dir später bessere Chancen auf eine Übernahme oder interne Stellenwechsel.

Wichtig für deine Zukunft: Ein starker Betriebsrat bedeutet bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit für dich!

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4.6/5App Store
4.7/5Google Play

Die App ist sehr einfach zu bedienen und gut gestaltet. Ich habe bisher alles gefunden, wonach ich gesucht habe, und konnte viel aus den Präsentationen lernen! Ich werde die App definitiv für ein Schulprojekt nutzen! Und natürlich hilft sie auch sehr als Inspiration.

Stefan SiOS-Nutzer

Diese App ist wirklich super. Es gibt so viele Lernzettel und Hilfen [...]. Mein Problemfach ist zum Beispiel Französisch und die App hat so viele Möglichkeiten zur Hilfe. Dank dieser App habe ich mich in Französisch verbessert. Ich würde sie jedem empfehlen.

Samantha KlichAndroid-Nutzerin

Wow, ich bin wirklich begeistert. Ich habe die App einfach mal ausprobiert, weil ich sie schon oft beworben gesehen habe und war absolut beeindruckt. Diese App ist DIE HILFE, die man für die Schule braucht und vor allem bietet sie so viele Dinge wie Übungen und Lernzettel, die mir persönlich SEHR geholfen haben.

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