Prokura und Vollmachten im Geschäftsleben
Stell dir vor, du leitest ein Unternehmen und kannst nicht jeden Vertrag persönlich unterschreiben - hier kommen Prokura und Vollmachten ins Spiel. Die Prokura ist dabei die mächtigste Form der Geschäftsvertretung.
Bei einer Prokura handelt es sich um eine sehr umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht, die sogar ins Handelsgesetzbuch eingetragen werden muss. Der Prokurist kann fast alle Geschäfte für das Unternehmen abwickeln - das ist eine riesige Verantwortung!
Die Prokura endet auf verschiedene Weise: durch Widerruf nach §52 HGB, beim Tod des Prokuristen, bei Ende des Arbeitsverhältnisses oder wenn das Geschäft aufgelöst oder verkauft wird.
Bei den Vollmachten gibt es verschiedene Abstufungen. Die Generalvollmacht erlaubt alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte (Kürzel: i.V.), während die Artvollmacht nur bestimmte, wiederkehrende Geschäfte abdeckt. Die Einzelvollmacht gilt nur für einen einmaligen Auftrag und wird mit "i.A." abgekürzt.
Merktipp: Je umfangreicher die Vollmacht, desto größer die Verantwortung - und desto wichtiger wird die schriftliche Dokumentation!