Grundlagen des Rechtsverkehrs
Rechtsfähigkeit bedeutet einfach, dass du Rechte und Pflichten haben kannst - wie das Recht auf Eigentum oder die Pflicht, Verträge einzuhalten. Als Mensch hast du diese automatisch von Geburt bis Tod.
Aber nicht nur Menschen können rechtsfähig sein! Juristische Personen wie Unternehmen (AG, GmbH) oder Vereine bekommen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Register. Sogar der Staat und Gemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Rechtsgeschäfte entstehen durch Willenserklärungen - und die können ganz unterschiedlich aussehen. Du kannst etwas ausdrücklich sagen oder schreiben, durch dein Verhalten zeigen (wie beim Einsteigen in die Bahn) oder bei Kaufleuten sogar durch Schweigen zustimmen.
Merke dir: Schon das Einsteigen in Bus oder Bahn ist ein Rechtsgeschäft - ein Beförderungsvertrag entsteht automatisch!
Die Geschäftsfähigkeit entscheidet, ob deine Rechtsgeschäfte gültig sind. Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig, ab 18 hast du volle Geschäftsfähigkeit. Dazwischen bist du beschränkt geschäftsfähig - deine Eltern müssen zustimmen, außer du bezahlst mit Taschengeld.
Formvorschriften gibt es bei wichtigen Geschäften. Manche brauchen nur deine Unterschrift, andere müssen notariell beurkundet werden - wie beim Hauskauf.
Rechtsgeschäfte können einseitig (nur eine Willenserklärung) oder zweiseitig (Vertrag zwischen zwei Parteien) sein. Ein Kaufvertrag verpflichtet beide Seiten - du zahlst, der Verkäufer liefert.
Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig - etwa bei Geschäftsunfähigen oder sittenwidrigen Verträgen. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind erstmal gültig, können aber bei Irrtum, Täuschung oder Drohung nachträglich für ungültig erklärt werden.