Föderalismus: Bund und Länder
Art. 30 GG ist das Grundprinzip: Die Länder sind zuständig, außer das Grundgesetz sagt etwas anderes. Das Subsidiaritätsprinzip besagt: Der soll handeln, der bürgernäher ist.
"Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG) löst Konflikte. Wenn Bund und Land unterschiedliche Regelungen haben, gewinnt das Bundesrecht - aber beide Gesetze müssen verfassungskonform sein.
Die Länder sind zuständig für Bereiche wie Schulrecht, Polizeirecht, Bauordnung, Rundfunk und Versammlungsrecht. Der Bund regelt die "großen" Themen wie Außenpolitik, Verteidigung oder Strafrecht.
Wahlen folgen den Grundsätzen der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Geheimheit, Freiheit und Gleichheit. Diese Prinzipien garantieren faire und demokratische Wahlen.
Bei Volksabstimmungen unterscheidest du zwischen Volksbefragung (unverbindlich), Volksentscheid (verbindlich) und Volksbegehren (Antrag auf Abstimmung).
💡 Föderalismus-Tipp: Wenn du nicht weißt, wer zuständig ist, frag dich: Ist das eher lokal (Land) oder überregional (Bund)?