Schranken-Schranken - Die Grenzen staatlicher Macht
Selbst wenn der Staat eingreifen darf, gibt es Schranken-Schranken, die ihn begrenzen. Diese sind dein wichtigster Schutz vor staatlicher Willkür.
Das Einzelfallgesetz-Verbot aus Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG verhindert, dass der Gesetzgeber gezielt einzelne Personen angreift. Einzelfallgesetze richten sich nur an konkrete Fälle oder bestimmte Adressaten und verstoßen gegen Gewaltenteilung und Gleichheitsgrundsatz.
Das Zitiergebot gilt nur bei wenigen Grundrechten (Art. 2 Abs. 2, 8, 10, 11, 13 GG) - das BVerfG legt es restriktiv aus. Bei vorkonstitutionellen Gesetzen musst du es nicht beachten.
Die Wesensgehaltsgarantie schützt den Kern jedes Grundrechts. Absolut unantastbar ist dieser Kern aber nur, wenn kein höherrangiges Rechtsgut gefährdet ist.
Klausurtipp: In den meisten Fällen liegt der Schwerpunkt bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung - hier kannst du richtig punkten!