Der Berufsausbildungsvertrag - Deine Rechte sind gesetzlich geschützt
Dein Berufsausbildungsvertrag ist mehr als nur ein Stück Papier - er steht unter dem Schutz mehrerer Gesetze. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und bei Handwerksberufen die Handwerksordnung sorgen dafür, dass alles korrekt abläuft. Bist du unter 18, greift zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Der Vertrag muss vor Ausbildungsbeginn unterschrieben werden. Als Minderjähriger brauchst du die Unterschrift deiner Eltern. Danach prüft die zuständige Kammer, ob dein Ausbilder persönlich und fachlich geeignet ist und die Ausbildungsstätte alle Voraussetzungen erfüllt.
Wichtige Vertragsangaben sind: Ausbildungsberuf mit genauer Gliederung, Beginn und Dauer (meist 3 Jahre), wöchentliche Arbeitszeit, Probezeit 1−4Monate, Ausbildungsvergütung und Urlaubstage. Auch Kündigungsfristen und Hinweise auf Tarifverträge müssen enthalten sein.
💡 Gut zu wissen: Die Kammer trägt deinen Vertrag nur ein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - das ist dein Schutz vor unseriösen Ausbildern!