Wie ein Kaufvertrag entsteht und was dabei wichtig ist
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Antrag und Annahme. Das kann in beide Richtungen laufen - entweder macht der Verkäufer ein Angebot und du bestellst, oder du fragst an und der Verkäufer nimmt deine Bestellung an.
Sobald der Vertrag steht, hat jeder seine Pflichten: Der Verkäufer muss die Ware rechtzeitig und mängelfrei liefern plus das Eigentum übertragen. Du als Käufer musst die Ware annehmen und den Kaufpreis zahlen. Wichtig ist der Unterschied zwischen Eigentum (wem gehört die Sache rechtlich?) und Besitz (wer hat sie gerade in der Hand?).
Merke dir: Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft - beide Seiten werden zu bestimmten Leistungen verpflichtet.
Damit alles klappt, sollten alle wichtigen Punkte geklärt sein: Art, Qualität und Menge der Ware, Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Als Käufer musst du die Ware prüfen und Mängel sofort melden (Mängelrüge).
Was passiert, wenn etwas schiefgeht?
Kaufvertragsstörungen können von beiden Seiten ausgehen. Der Verkäufer kann mangelhaft oder zu spät liefern (Lieferungsverzug), du als Käufer kannst die Ware nicht annehmen (Annahmeverzug) oder nicht zahlen (Zahlungsverzug).
Bei mangelhafter Lieferung greift die Sachmangelhaftung. Mängel können verschiedene Ursachen haben: falsche Beschaffenheit, Art oder Menge, fehlende beworbene Eigenschaften oder schlechte Montage.
Zuerst hast du Anspruch auf Nacherfüllung - entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das ist dein vorrangiges Recht und der Verkäufer muss dir diese Chance geben.
Gut zu wissen: Du kannst dir aussuchen, ob du Nachbesserung oder Ersatzlieferung willst - außer eine Variante wäre unverhältnismäßig teuer.
Falls die Nacherfüllung scheitert, kommen die nachrangigen Rechte ins Spiel: Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. Diese Rechte schützen dich als Verbraucher und sorgen dafür, dass du nicht auf Problemen sitzen bleibst.