Neutrale Geschäftsvorfälle und Kostenarten
Nicht alles, was in der Buchführung landet, gehört auch in die KLR! Neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge bleiben draußen, weil sie nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben.
Betriebsfremde Geschäfte (wie Wertpapiergewinne), periodenfremde Vorfälle (Steuerrückerstattungen aus dem Vorjahr) und außergewöhnliche Ereignisse (Katastrophenschäden) verzerren deine betriebliche Leistung.
Dafür kommen kalkulatorische Kosten dazu, die in der Buchführung gar nicht existieren. Anderskosten erscheinen in beiden Systemen, aber mit unterschiedlichen Beträgen - zum Beispiel Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte statt Anschaffungswerte.
Die Ergebnistabelle zeigt dir genau, was von der Buchführung in die KLR übernommen wird und was nicht.
Faustregel: Nur was wirklich zum Betriebszweck gehört und regelmäßig anfällt, kommt in die KLR!