Deine Rechte bei strittigen Arbeitszeugnissen
Wenn dein Chef dir kein Arbeitszeugnis gibt oder es unfair formuliert ist, kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Das Gesetz steht klar auf deiner Seite!
Dein Arbeitgeber muss dir Schadensersatz zahlen, wenn er das Zeugnis zu spät oder gar nicht ausstellt (§286 BGB). Auch bei falschen oder unvollständigen Zeugnissen hast du Anspruch auf Entschädigung (§280 BGB).
Das Bundesgericht hat entschieden: Dein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf deine Karriere nicht unberechtigt blockieren. Alle Noten schlechter als "befriedigend" muss dein Chef detailliert begründen können.
Wichtig: Einmalige Zwischenfälle, die nicht typisch für deine Arbeitsweise waren, gehören nicht ins Zeugnis!
Wenn du unzufrieden bist, kannst du einen Rechtsantrag stellen. Dabei gibst du genau an, was im Zeugnis stehen soll. Oft einigt man sich schon beim ersten Gerichtstermin - viele Arbeitgeber geben dann schnell nach.






