Kaufmannseigenschaften und ihre Merkmale
Stell dir vor, du willst wissen, ob dein Lieblingsladen um die Ecke rechtlich gesehen ein "echter" Kaufmann ist. Das Handelsrecht ist nämlich ein spezielles Privatrecht nur für Kaufleute, und nicht jeder Gewerbetreibende zählt automatisch dazu.
Ein Kaufmann betreibt laut HGB ein Handelsgewerbe - das klingt erstmal simpel, aber dahinter steckt mehr. Dein Betrieb muss so groß und komplex sein, dass er eine kaufmännische Einrichtung braucht. Das erkennst du an mehreren Merkmalen: doppelte Buchführung, ein bestimmter Mindestumsatz, mehrere Angestellte und eine gewisse Produktvielfalt.
Wichtig zu wissen: Kleine Einzelunternehmen wie der Kiosk nebenan oder freie Berufe wie Ärzte und Anwälte gelten nicht als Kaufleute. Sie sind zu klein oder haben einen anderen rechtlichen Status.
Merktipp: Nicht jeder, der etwas verkauft, ist automatisch Kaufmann - die Größe und Art des Betriebs entscheidet!
Drei Kaufmannsformen bestimmen, wie du zur Kaufmannschaft kommst: Als Istkaufmann bist du ab einer bestimmten Betriebsgröße automatisch verpflichtet, Kaufmann zu sein - auch ohne Handelsregistereintragung. Kannkaufmänner können sich freiwillig eintragen lassen, während Formkaufmänner wie GmbHs durch ihre Rechtsform automatisch Kaufleute werden. Die Eintragung ins Handelsregister wirkt je nach Typ unterschiedlich - manchmal nur bestätigend, manchmal erst rechtswirksam machend.