Buchführungspflicht - Wann musst du Bücher führen?
Stell dir vor, du willst später mal ein eigenes Unternehmen gründen - dann solltest du wissen, wann du zur Buchführung verpflichtet bist! Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob du Kaufmann bist oder nicht.
Nach dem Handelsrecht (HGB) müssen alle Kaufleute Bücher führen. Du wirst zum Kaufmann, wenn du ein Gewerbe betreibst, das eine kaufmännische Organisation braucht, oder wenn du dich ins Handelsregister eintragen lässt.
Aber Achtung: Einzelkaufleute haben eine Ausnahme! Wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Jahren sowohl unter 600.000€ Umsatz als auch unter 60.000€ Jahresüberschuss bleiben, sind sie von der HGB-Buchführungspflicht befreit.
Nach dem Steuerrecht gibt es zwei Arten der Buchführungspflicht: Die derivative (abgeleitete) gilt automatisch, wenn du schon nach HGB buchführungspflichtig bist. Die originäre (ursprüngliche) greift bei Gewerbetreibenden und Land-/Forstwirten, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten - zum Beispiel über 600.000€ Umsatz oder über 60.000€ Gewinn.
Merktipp: Die magischen Zahlen 600.000€ und 60.000€ tauchen sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht auf!