Vertretung, Auflösung und Vor-/Nachteile
Jeder Gesellschafter hat Einzelvertretungsrecht - kann also die OHG nach außen allein vertreten und Verträge abschließen. Soll das eingeschränkt werden, muss Gesamtvertretungsrecht im Handelsregister eingetragen werden.
Die Auflösung kann durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Insolvenz oder Gerichtsentscheidung erfolgen. Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht automatisch zur Auflösung.
Vorteile: Mehr Eigenkapital und Know-how, bessere Kreditwürdigkeit, geteiltes Risiko und hohes Engagement aller Beteiligten. Nachteile: Meinungsverschiedenheiten, begrenztes Wachstum, schwierige Fremdkapitalbeschaffung und die gefährliche unbeschränkte Haftung.
Fazit: Die OHG eignet sich für kleinere Unternehmen mit vertrauensvollen Partnern, aber die Haftungsrisiken solltest du nicht unterschätzen.