Der Arbeitsvertrag - Dein Ticket ins Berufsleben
Arbeitsverträge entstehen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und können auf drei verschiedene Arten geschlossen werden: schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend. Das Wichtigste dabei: Es gibt befristete und unbefristete Verträge.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag läuft dein Job automatisch zum vereinbarten Datum aus - keine Kündigung nötig. Die Befristung muss aber gleich am Anfang festgelegt werden, nachträglich geht das nicht mehr. Unbefristete Verträge hingegen laufen theoretisch ewig, bis jemand kündigt.
Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass dein Arbeitgeber dir spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn alle wichtigen Vertragsdetails schriftlich geben muss. Dazu gehören deine Adresse, Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubstage und Kündigungsfristen.
Merktipp: Auch wenn mündliche Verträge legal sind, bestehe immer auf eine schriftliche Bestätigung - das schützt dich bei Streitigkeiten!