Der Kaufvertragsprozess umfasst drei Stufen: Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Wichtige Aspekte sind Warenart, Menge und Preis. Die Anbahnung kann vom Käufer oder Verkäufer ausgehen und beinhaltet verschiedene Formen wie Anpreisung, Angebot und Anfrage. Eine Anpreisung dient der Aufmerksamkeitserregung ohne rechtliche Bindung, während Angebote und Anfragen unterschiedliche Grade der Verbindlichkeit aufweisen.
• Die Anbahnung ist die erste Phase des Kaufvertrags und kann von beiden Parteien initiiert werden.
• Anpreisungen wie Flugblätter sind rechtlich unverbindlich und dienen der Kundengewinnung.
• Anfragen des Käufers sind informativ und unverbindlich, können aber zu Angeboten führen.
• Angebote können unverlangt oder als Reaktion auf eine Anfrage erfolgen.