Vertragsfreiheit und Formvorschriften
Die Vertragsfreiheit ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Vertragsrechts. Sie umfasst mehrere Aspekte:
- Abschlussfreiheit: Die Freiheit, Verträge abzuschließen oder nicht abzuschließen.
- Partnerwahlfreiheit: Die Freiheit, den Vertragspartner frei zu wählen.
- Inhaltsfreiheit: Die Freiheit, den Vertragsinhalt frei zu gestalten.
- Formfreiheit: Die Freiheit, die Form des Vertrags frei zu wählen.
Definition: Vertragsfreiheit Definition: Das Recht der Parteien, Verträge nach eigenem Ermessen zu schließen und zu gestalten, solange sie nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
Es gibt jedoch Grenzen der Vertragsfreiheit, wie den Kontrahierungszwang bei bestimmten Dienstleistungen z.B.DeutschePost,DeutscheBahn,Energieversorgung.
Example: Vertragsfreiheit Beispiele: Ein Verkäufer kann grundsätzlich frei entscheiden, ob und zu welchem Preis er seine Ware verkaufen möchte.
Muss ein Vertrag schriftlich sein? Grundsätzlich gilt im deutschen Recht die Formfreiheit. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen:
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Schriftform §126BGB:
Mietverträge über 1 Jahr
Bürgschaften unter Privatpersonen
Ratenkäufe
Ausbildungsverträge und deren Kündigungen
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Öffentliche Beglaubigung §129BGB:
Anträge auf Eintragung ins Grundbuch, Vereinsregister, Handelsregister
Handschriftliche Testamente
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Notarielle Beurkundung §128BGB:
Grundstückskäufe
Eintragungen von Hypotheken und Grundschulden
Eheverträge
Highlight: Die Einhaltung von Formvorschriften dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Vertragsparteien.
Vocabulary: Vertragsfreiheit BGB Paragraph: Die Vertragsfreiheit ist nicht explizit im BGB geregelt, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, insbesondere aus § 311 BGB Rechtsgescha¨ftlicheundrechtsgescha¨ftsa¨hnlicheSchuldverha¨ltnisse.