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• Geschäftsfähigkeit • Rechtsverträge & Verträge im privatrecht • Rechtsobjekte • Verträgsfreiheit & Formvorschriften • Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

 

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? erforderlich: Bespicle D • unter 7 Jahre : . Geschäfts unfähig geistig beschränkt Rechtsgeschäft nichtig Geschäftsfähigkeit emprangsbed. wirksamkeit: wenn sie einer anderen Person zugeht - Kandigung Mahnungen -Anfechtung beschr. Geschäftsfähig • mind. bis 18 (7-18) Jahre Vertreter muss vorher Einwilligen oder nachher zustimmen unbeschr. Geschäftsfähig ab 18 Jahren (voll = wirksam Ausnahmen beschränkt Geschäftsfähig: $ 110 Geschäfte im Rahmen des Taschengeldes § 113. Geschäfte im Rahmen des Arbeitsverhältniss Geschäfte durch die ein Rechtlicher Vorteil ella ellangt 5 107 Rechtsverträge Schwebend unwirksam Willenserklärung ↳ eine rechtlich wirksame Außerung einer Geschäftsfähigen Person Einseitige Rechtsgesch. Zwei 0 mehrseilige Rechtgesch. = zwei oder mehr Willenserkläningen. Willenserklärung einer Parson zugegangen ist - Testament (nicht empfangsbe einseitig verpf. Verträge) (wer o. mehr verpf nur eine person. beide o. mehre gültig chine class. Sie einer Perso abermimmt übernehmen Pflichte aus dem Vertrag - Kaufvertrag ・nictvertrag Werkvertrag Aufgabe des Eigentumsanspruch Pflichten Schenkungen Bürgerschaften ● D B Kaufvertrag Nietvertrag . D Leihvertrag Pachtvertrag Darlennsvertrag Reisevertrag Gesellschaftsvertrag Schenkungsvertrag Arbeitsvertrag Dienstvertrag Berufsausbildungsvertrag Werkveitrag. Weillieferungsvertrag Kontovertrag Rechte Verträrge (Privatrecht) entgeldliche veroußerung von Sachen & Rechten. entgelaliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch untentgeldlich überlassung: Rückgabe der Sache entgeidlich, Sachen zum Gebrauch & Genuss entgeldlich o. unentgeidlich veranstalter muss als leistung eine Reise eibringe Reglungen der Zusammenarbeit (Geschäftsteilhaben Sachen: - unentgeldlich Vermögensübertragung an Person entgeldliche Leistung von Arbeitnehmerrn entgeldliche Leistungen von Diensten. Ausbildung in einem Ausbildungsberuf Besitz, Eigentum, Forderungen, Lizenzen, Patente, konzessionen, Wegerechte Rechtsobjekte unbewegliche ✓ immobilien Grundstücke vertrelbare Sachen neue Konsum Guter Neuwagen Schrauben --·lesk Eigentum dai ist die Rechtliche Herrschaft über ein Sache. Wie man Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bewegliche - nicht vertrelbar Original Gamalde naBanfertigungen, gebrauchte Gegenst. Gestohlende Sachen können. NIE Eigentümer anderer werden AB ! nd 3€ ki LIC in S. 38 Beispiele Beispiele Beispiele Vertragsfreiheit & Formvorschriften :) Kontrahierungszwang (Abschlusszwang Deutsche Post, Deute Bahn, Energieversorgung Form der Rechtsgeschäfte حا • Nielverträge Lüber 1 Jahr). Bürgerschafen unter Privatpersonen. • Ratenkäufe Schriftform § 126 BGB. Bestätigung des Vertrags aurch eigenhändige Unterschrift Ausbildungsverträge (1 kündigungen) ↳ Offentliche Beglaubigung § 129 BGB Antrage auf Eintragung ins 4 • Grundbuch • Vereinsregister. . V notarelle...

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oder behördliche Beglaubigung der Unterschrift . -tlandelsregister · Gaterechtslegister · Haus und Gründstückskäufe . • handschrifliche Testamente Arbeitsverträge und ihre Kündigung · ↳ notarielle Berurkerndung § 122 BGB. - Echtheit des Inhalts und Echtheit und Unterschrift - Maschinen schriftliche Testamente Eintragungen von Hypotheken, Grundschulden ins Grundbuch. Ehevertrage • Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG. verkäufe Nichtigkeit und Anfechtbarkeit auf Ab wann sind rechtsgeschäfte nichtig? 1. Geschäfte, mit geschäftsunfähigen Personen + beschr geschfahig 2. Geschäfte, gegen die guten Sitten 3. Geschäfte, die gegen ges. Verbot verstoßen. 4. Geschäfte, gegen ges. Formvorschriften 5. Scheingeschäfte 6. Scherzgeschäfte Anfechtbarkeit ^. Irrtum. in der Erklaring 2. Irrtum in der abermittlung 3. arglistige Täuschung 4. Wiederrechtlicher Dronung FRIVE Ausnahme: notiviratum ist. nich Anfechtbar ! 2b. (Schäppchenkauf). sind von Anfang an ungültig bis zur enfeentung sind dire Rechtsgesch. gültig

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-Rechtsgeschäfte -Mängel -Kaufvertrag -Willenserklärung -Rechtsfähigkeit -Geschäftsfähigkeit -Besitz und Eigentum

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