Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen
Was passiert, wenn bei einem Vertrag etwas schiefläuft? Das Gesetz unterscheidet zwischen nichtigen und anfechtbaren Verträgen. Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig. Dies betrifft zum Beispiel Geschäfte mit geschäftsunfähigen Personen, Verträge gegen die guten Sitten oder solche, die gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen.
Eine wichtige Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen ist die Anfechtung. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst gültig, können aber unter bestimmten Umständen rückwirkend ungültig gemacht werden. Gründe für eine Anfechtung sind beispielsweise ein Irrtum in der Erklärung, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung.
Interessanterweise ist ein Motivirrtum (wenn du dich über deine Beweggründe irrst) kein Anfechtungsgrund. Wenn du also ein vermeintliches Schnäppchen kaufst und später entdeckst, dass es anderswo günstiger ist, kannst du den Vertrag deswegen nicht anfechten. Das Recht schützt hier den Vertragspartner, der auf deine Erklärung vertraut hat.
Praxistipp: Prüfe vor Vertragsabschluss immer genau, was der Vertrag beinhalten muss und ob besondere Formvorschriften gelten. Wenn du unsicher bist, hole dir rechtlichen Rat ein - das kann dir später viel Ärger ersparen!