Vertragsarten und Rechtsobjekte
Im Alltag begegnen dir zahlreiche Vertragsarten. Beim Kaufvertrag geht es um die entgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten. Ein Mietvertrag regelt die entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch, während ein Leihvertrag unentgeltlich ist. Weitere wichtige Verträge sind Pacht-, Darlehens-, Reise-, Gesellschafts-, Schenkungs-, Arbeits-, Dienst-, Berufsausbildungs- und Werkverträge.
Rechtsobjekte sind der Gegenstand von Verträgen. Dazu gehören Rechte wie Besitz, Eigentum, Forderungen, Lizenzen und Patente. Bei Sachen unterscheiden wir zwischen unbeweglichen (Immobilien, Grundstücke) und beweglichen Sachen. Letztere können vertretbar (z.B. Neuwagen, Schrauben) oder nicht vertretbar sein (z.B. Originalgemälde).
Wichtig ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Besitz bedeutet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, während Eigentum die rechtliche Herrschaft darstellt. Ein Dieb besitzt die gestohlene Sache, kann aber nie deren Eigentümer werden.
Merke: Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein, um gültig zu sein. Die Vertragsfreiheit erlaubt grundsätzlich formfreie Vereinbarungen, es sei denn, das Gesetz schreibt eine bestimmte Form vor (wie bei Immobilienkäufen oder längerfristigen Mietverträgen).