Kündigung - Wann und wie Arbeitsverträge enden
Arbeitsverträge enden auf drei Wege: durch Zeitablauf bei befristeten Verträgen, durch einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung einer Seite. Bei der Kündigung unterscheidet man zwischen fristloser und ordentlicher Variante.
Die fristlose Kündigung ist der Notausgang - funktioniert nur bei wirklich schwerwiegenden Gründen! Arbeitnehmer können fristlos kündigen bei sexueller Belästigung, verweigertem Lohn oder Mobbing. Arbeitgeber dürfen fristlos kündigen bei Diebstahl, Betrug oder kompletter Arbeitsverweigerung.
Bei der ordentlichen Kündigung gelten feste Fristen: In der Probezeit zwei Wochen zu jedem Termin, danach vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese Kündigungsform ist deutlich häufiger und rechtlich weniger problematisch.
Der allgemeine Kündigungsschutz schützt dich vor willkürlichen Kündigungen - aber nur wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und der Betrieb groß genug ist (mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeiter). Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl stattfinden, die dein Alter, deine Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigt.
Wichtig: Hältst du eine Kündigung für ungerechtfertigt, hast du nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht!