Gründungsvoraussetzungen für dein Unternehmen
Bevor du durchstartest, brauchst du drei wichtige Grundlagen. Persönlich solltest du den Markt kennen, risikobereit sein und Führungsqualitäten mitbringen - plus ein paar kreative Ideen und Ahnung von Gesetzen.
Sachlich benötigst du genug Kapital für Anlagevermögen und Umlaufvermögen, den perfekten Standort und qualifizierte Mitarbeiter. Rechtlich musst du dich beim Gewerbeamt anmelden, bei der Berufsgenossenschaft registrieren und eventuell ins Handelsregister eintragen.
Die Kaufmannsarten unterscheiden sich stark: Istkaufmänner führen ein Handelsgewerbe und sind automatisch Kaufleute. Formkaufmänner (juristische Personen wie AG, GmbH) werden durch ihre Rechtsform zu Kaufleuten. Kannkaufmänner können sich freiwillig eintragen lassen, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreiben.
Merktipp: Die Firma ist dein Geschäftsname - bestehend aus Firmenkern (Person, Sache oder Fantasie) plus Firmenzusatz (e.K., KG, AG, etc.).
Das Handelsregister verstehen
Das Handelsregister ist wie das Meldeamt für Unternehmen - hier stehen alle wichtigen Infos drin. Du findest dort Firma, Inhaber, Gegenstand des Unternehmens, Prokuristen, Ort und Niederlassungen.
Es gliedert sich in Abteilung A (Personengesellschaften wie e.K., OHG, KG) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG). Die Eintragung kann deklaratorisch (nur bestätigend) oder konstitutiv (rechtserzeugend) wirken.
Das Register ist öffentlich - jeder kann online nachschauen oder beim zuständigen Gericht Einsicht nehmen. So herrscht Transparenz im Geschäftsleben.
Wichtig: Bei Kapitalgesellschaften entsteht die Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung ins Handelsregister!
Firmenarten und Firmengrundsätze
Deine Firma kann verschiedene Formen haben: Personenfirma (Inge Kolb KG), Sachfirma Mo¨bel−HitKG, Mischfirma (Kolb Möbel KG) oder Fantasiefirma (KOMÖ KG). Jede hat ihre Vor- und Nachteile.
Dabei musst du fünf Firmengrundsätze beachten: Firmenöffentlichkeit (Handelsregistereintrag), Firmenklarheit (Unterscheidungskraft), Firmenwahrheit (kein Irreführungsverbot), Firmenbeständigkeit (Fortführung bei Änderungen erlaubt) und Firmenausschließlichkeit (keine Verwechslungsgefahr).
Die Firmenübertragbarkeit regelt, dass du deine Firma grundsätzlich nicht einfach verkaufen kannst - sie ist fest mit dem Unternehmen verbunden.
Praxistipp: Wähle einen Firmennamen, der eindeutig, ehrlich und unverwechselbar ist - das spart später viel Ärger!