Einkunftsarten der Einkommensteuer
Nicht alles Geld, das ihr bekommt, muss versteuert werden! Es gibt sieben verschiedene Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.
Richtig cool ist aber, dass viele Sachen komplett steuerfrei sind. Euer BAföG, Kindergeld oder der 450€-Job müssen nicht versteuert werden. Auch Krankenversicherungsleistungen, Wohngeld und sogar Trinkgeld bleiben steuerfrei.
Bei nichtselbstständiger Arbeit zählt nicht nur das Grundgehalt - auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Firmenwagen oder Mitarbeiterrabatte gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Merktipp: Die Formel ist simpel: Einnahmen + geldwerter Vorteil - Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit