Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren im Detail
Dein Crashkurs in EU-Politik: Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist das wichtigste Verfahren für neue EU-Gesetze. Die Kommission startet mit einem Vorschlag, den Parlament und Rat gemeinsam durchwinken müssen.
Erste Lesung: Das Parlament diskutiert im zuständigen Ausschuss und stimmt ab. Stimmt der Rat zu, fertig! Nicht? Dann formuliert der Rat einen "gemeinsamen Standpunkt" mit seinen Änderungen.
Zweite Lesung: Jetzt hat das Parlament drei Optionen - zustimmen, komplett ablehnen oder nochmal ändern. Je nach Kommissions-Stellungnahme braucht der Rat eine qualifizierte oder einstimmige Mehrheit für die finale Zustimmung.
Vermittlungsausschuss und dritte Lesung: Letzte Chance! Beide Seiten haben sechs Wochen für einen Kompromiss. Klappt's, müssen Parlament und Rat final zustimmen - sonst ist das Gesetz gescheitert.
Prüfungstipp: Die Mehrheitserfordernisse ändern sich je nach Lesung - das wird gerne abgefragt!