Das Gesetzgebungsverfahren im Überblick
So funktioniert Demokratie auf EU-Ebene: Drei Institutionen müssen sich einigen, bevor ein Gesetz entsteht. Die Europäische Kommission macht den ersten Vorschlag - sie ist die einzige Institution mit Initiativrecht.
Dann beginnt das Ping-Pong-Spiel zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat. In der ersten Lesung prüft das Parlament den Vorschlag und kann Änderungen vorschlagen. Stimmt der Rat allem zu, ist das Gesetz fertig.
Wird's komplizierter, folgt eine zweite Lesung. Das Parlament kann den Standpunkt des Rates annehmen, komplett ablehnen oder erneut ändern. Bei Uneinigkeit kommt der Vermittlungsausschuss ins Spiel, der aus Vertretern beider Seiten besteht.
Merktipp: Maximum drei Lesungen - danach ist definitiv Schluss! Keine Einigung = kein Gesetz.




