Begriffe im Personal-Lexikon
Sozialversicherungen sind in Deutschland Pflicht für alle Arbeitnehmer. Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,4% vom Bruttolohn (je 1,2% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und schützt dich bei Jobverlust.
Bei der Krankenversicherung zahlst du 14,6% plus einen Zusatzbeitrag - die Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber. Das Geld fließt in den Gesundheitsfonds, der dann fair an alle Krankenkassen verteilt wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt deine Sozialversicherungsbeiträge ab einem bestimmten Einkommen. In Westdeutschland liegt sie bei 6.900€ für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Merke dir: Dein Bruttoentgelt ist dein komplettes Gehalt vor Abzügen, das Nettoentgelt ist das, was nach Steuern und Sozialversicherung übrig bleibt. Der Auszahlungsbetrag kann noch mal anders sein, wenn Vorschüsse oder vermögenswirksame Leistungen abgehen.
💡 Wichtig: Das ELSTAM-Verfahren sorgt dafür, dass deine Steuerklasse automatisch aktualisiert wird, wenn sich was ändert (Heirat, Kind, etc.).