Schuldverhältnis und Vertragsbildung
Du schließt täglich Verträge ab, ohne es zu merken! Ein Schuldverhältnis entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen gegenseitig zu etwas verpflichten. Dabei kann der Gläubiger vom Schuldner eine bestimmte Leistung verlangen.
Die meisten Schuldverhältnisse entstehen durch zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge). Wichtige Vertragstypen sind Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge und Werkverträge – alle haben ihre eigenen Regelungen im BGB.
Für einen gültigen Vertrag brauchst du ein Angebot und eine Annahme. Achtung: Werbung oder Schaufensterauslagen sind meist nur Invitatio ad offerendum (Aufforderung zum Angebot), noch kein bindendes Angebot! Willenserklärungen können mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Verhalten (wie Kopfnicken) abgegeben werden.
Merke dir: Ein vollständiger Kauf besteht aus drei Teilen: dem Kaufvertrag plus zwei Erfüllungsgeschäften (Sache und Geld wechseln den Besitzer).


































