Rechtliche Grundlagen
Rechtsfähigkeit bedeutet einfach, dass du Rechte haben und Pflichten erfüllen musst. Das startet mit deiner Geburt und endet mit dem Tod. Neben Menschen (natürliche Personen) gibt es auch juristische Personen wie Vereine oder GmbHs, die ebenfalls rechtsfähig sind.
Eine Willenserklärung ist jede Äußerung, mit der du rechtlich etwas bewirken willst. Das kann ausdrücklich passieren (mündlich oder schriftlich) oder durch dein Verhalten - zum Beispiel wenn du in den Bus einsteigst oder im Restaurant bestellst. Sogar Schweigen kann manchmal als Zustimmung gelten, besonders bei Kaufleuten.
Die Geschäftsfähigkeit bestimmt, ob deine Verträge gültig sind. Unter 7 Jahren bist du geschäftsunfähig, zwischen 7 und 18 nur beschränkt geschäftsfähig (brauchst meist Zustimmung der Eltern), ab 18 voll geschäftsfähig.
Merktipp: Rechtsgeschäfte können durch Irrtum, Täuschung oder Drohung anfechtbar werden - dann sind sie rückwirkend nichtig!
Verjährung sorgt dafür, dass Ansprüche nicht ewig bestehen bleiben. Die normale Frist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern - der Anspruch ist aber nicht automatisch weg.